HVH-SEIT 2001

BAUANTRAG

Für einen Bauantrag gilt es allgemein, dass kleinere Bauten oder Anbauten auf dem eigenen Grund keine Genehmigung durch die Bauämter erfordern, aber die Ausnahmen bestätigen die Regel. Grenznahes Bauen ist daher häufiger Anlass für Streit mit dem Nachbarn als viele Bauherren vermuten.

Durch eindeutig festgelegte Grundstücksgrenzen und die Einhaltung von Mindestabständen lässt sich zwar nicht jeder Streit vermeiden, aber wer sich an die baurechtlichen Vorschriften hält, hat im Streitfall immer die besseren Karten.

Aus diesen Gründen bieten wir Ihnen nicht nur den Einkauf und die Montage Ihrer neuen Terrassenüberdachung an, sondern kümmern uns auf Wunsch, auch gerne um die Miteinbeziehung eines Statikers und Architektens.

Eben alles aus einer Hand. Unsere längjährige Erfahrung ist uns hierbei eine große Hilfe und spart Ihnen wertvolle Zeit bei der eventuellen Beantragung Ihres Bauvorhabens.

Wir sind immer an Ihrer Seite! Unser Tipp!
Bei einem Hauskauf können Sie die Kosten des Terrassenbaus natürlich auch mit in die Baufinanzierung einfliessen. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen bei jeglicher Art von Bauanträgen.

Was können wir für Sie tun?

Gemeinsam mit Ihnen, lassen wir Ihre individuellen Wünsche für ein neues Carport oder einer neuen Terrassenüberdachung
Wirklichkeit werden.
Sprechen Sie uns an, gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.

Reinhold Schlie und Team